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SourceWeb Partnerschaft

Werden Sie Partner und profitieren Sie von Beteiligungen über 7 Stufen!

Beteiligung an der Aktienemission

Auch an der Erstausgabe der Aktien erhalten Sie die volle Beteiligung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SourceWeb® Aktien

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und den Handel mit SourceWeb® Aktien, sowie die daraus entstehenden Rechte.


§ 2 Transparenz zu den Aktien
Aktien insgesamt: 1,200,000 Stück
  - davon Stammaktien 900,000 Stück
  - davon Vorzugsaktien 300,000 Stück
Zum Handel freigegebene Aktien: 300,000 Stück
Zum Handel/Streubesitz ausgegebene Aktien in Prozent: 25%
Art der zum Handel/Streubesitz ausgegebene Aktien: Vorzugsaktien
Maximaler Investitionswert pro Privatanleger: USD 1000
Dividendenberechtigung gegenüber Stammaktien: 200%
Weitere mit den Aktien verbundenen Rechte:
  - 50 Stück für Basisvergütung (4 Ebenen)
  - 100 Stück für Partner-Premiumvergütung (7 Ebenen)

§ 3 Emittent

Herausgeber der Aktie ist die oberste Muttergesellschaft der SourceWeb, aktuell die SourceWeb Holding Ltd., nach entsprechender Umgründung und jedenfalls noch vor dem offiziellen Börsengang die SourceWeb Group Plc. Im Rahmen der Umgründung werden die Aktien 1:1 und ohne Nachteile für die Aktionäre übertragen.


§ 3 Art der Aktien

Bei allen zum Streubesitz angebotenen Aktien handelt es sich um Vorzugsaktien ohne Stimmrechte und mit einer Dividendenberechtigung von 200% gegenüber Stammaktien.


§ 4 Rechte der Aktionäre
I. Dividendenzahlung

Jeder Aktionär hat das Recht auf Zahlung der Dividende. Diese wird mindestens 1-mal jährlich nach Erstellung und Genehmigung der Unternehmensbilanz ausgeschüttet.


II. Auszahlung vom Ausgleichsfonds

Jeder Aktionär, der zusätzlich über eine Partner-Lizenz verfügt, hat Anspruch auf einen Anteil am Ausgleichsfonds. In diesen Fonds werden sämtliche Beteiligungen eingezahlt, für welche der entsprechende Partner mangels Qualifikation (§ 2 der Partner-Bedingungen) nicht berechtigt war.
Aktionäre mit Premium-Lizenz erhalten dabei den doppelten Anteil wie Aktionäre mit Basis-Lizenz.


III. Partner-Mitgliedschaft

- Partner-Basislizenz + 100 Aktien
Die Basislizenz und das Eigentum an 50 Aktien berechtigen zur Teilnahme am Partnerprogramm mit Ausschüttung über 4 Ebenen.

- Partner Premiumlizenz + 200 Aktien
Die Premiumlizenz und das Eigentum an 100 Aktien berechtigen zur Teilnahme am Partnerprogramm mit Ausschüttungen über 7 Ebenen.


§ 5 Offenlegungspflichten
  • - Aktionäre sind verpflichtet, binnen eines Monats ab dem Zeitpunkt des ersten Erwerbs von Aktien wahrheitsgemäß folgende Angaben zum Aktieninhaber zu machen:
    • o Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie die Adresse des gewöhnlichen Aufenthalts bzw. Wohnsitzes
  • - Zur Bekanntgabe dieser Daten wird automatisch nach dem ersten Aktienkauf ein Formular auf den Webseiten eingeblendet. Das zentrale Kundenkonto, die Partnerprogramm-Webseite und die Handelsplattform können bis zur Bekanntgabe dieser Daten nicht mehr genutzt werden.
  • - Die SourceWeb ist berechtigt, ggf. Nachweise über die Richtigkeit der angegebenen Daten zu verlangen.

§ 6 Übertragung und Handel mit Aktien
  • - Aktien können voraussichtlich ab Herbst 2024 kostenfrei zwischen Kundenkonten übertragen werden. Die Übertragung darf dabei sowohl unentgeltlich als auch gegen Entgelt erfolgen.
  • - Voraussichtlich ab Anfang 2025 wird eine Handelsplattform bereitgestellt, auf welcher alle Aktionäre die Aktien frei untereinander handeln können.
  • - Ein offizieller Börsengang ist ab Mitte des Jahres 2025 geplant.

§ 7 Aktien-Splitting

Sobald der Aktienkurs USD 10.00 pro Stück übersteigt, findet ein Splitting im Verhältnis 1:2 statt, um neuen Partnern weiterhin einen Einstieg ins Partnerprogramm zu ermöglichen. Dabei verdoppelt sich die Anzahl der Aktien jedes einzelnen Aktionärs, während sich der Aktienwert gleichzeitig halbiert. Der Wert des Portfolios bleibt in Summe dabei gleich.


§ 8 Neuausgabe und Bezugsrechte

Eine Erhöhung der insgesamt verfügbaren Aktien ist nicht vorgesehen. In jedem Fall hätten sämtliche Aktionäre ein Vorkaufsrecht für die neu emittierten Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Aktienanzahl.


§ 9 Sonderaktionen
  • - Natürliche Personen sind bis zum Verkauf der ersten 100,000 Aktien berechtigt, jeweils bis zu 300 Aktien zum Vorzugspreis von $ 1.00 pro Aktie statt $ 2.00 pro Aktie zu erwerben.
  • - Weitere 100,000 Aktien werden an Privatpersonen zu einem Stückpreis von $ 1.50 statt $ 2.00 ausgegeben.
  • - Juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Gesellschaften, usw… sind von der genannten Aktion ausgenommen.
  • - Erwirbt eine juristische Person bzw. Unternehmen Aktien zum Vorzugspreis, so werden diese dem gesetzlichen Vertreter zugeordnet. Dieser ist daher nicht mehr berechtigt, selbst Aktien zum Vorzugspreis zu erwerben. Auch andere Unternehmen mit dem selben gesetzlichen Vertreter sind nicht mehr berechtigt, Aktien zum Vorzugspreis zu erwerben.
  • - Jeder natürlichen Person stehen insgesamt nur 300 Aktien zum Vorzugspreis zu.